Einladung zur Mitgliederversammlung am 27. Oktober 2021
Sehr geehrte Mitglieder,
die Zahl der Corona-Neuinfektionen sinkt, die Pandemie ist jedoch noch nicht vorbei. Die Dreizehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) vom 5. Juni 2021 sieht mittlerweile Regelungen vor, die nach Auffassung des Vorstands die Durchführung einer Mitgliederversammlung möglich erscheinen lassen.
Voraussetzung für die Durchführung einer Mitgliederversammlung ist eine dauerhaft den Wert 50 nicht überschreitende 7-Tage-Inzidenz. Dann dürften an der Versammlung bis zu 50 Mitglieder, die nicht geimpft oder genesen sind, und eine beliebige Anzahl geimpfter und genesener Mitglieder teilnehmen.
Der Vorstand hat deshalb beschlossen, eine Mitgliederversammlung für den 27.10.2021 um 19:00 Uhr anzusetzen. Dies steht unter dem Vorbehalt, dass die in diesem Zeitraum gültige Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eine solche Veranstaltung zulässt und die dann geltenden Voraussetzungen eingehalten werden. Wir werden mit der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde die notwendigen Hygienemaßnahmen klären und Räumlichkeiten suchen, in denen die vorgeschriebenen Abstandsregeln eingehalten werden können. Sollten mehr Mitglieder erscheinen, als nach den dann geltenden Regelungen zugelassen werden können, kann die Versammlung nicht durchgeführt werden und muss dann leider weiter verschoben werden.
Der Vorstand sieht der geplanten Mitgliederversammlung mit großem Optimismus entgegen und freut sich, den anwesenden Mitgliedern über die aktuelle Situation unseres Vereins berichten zu können. Wie bereits in den letzten Monaten berichtet, hat sich die Gesamtsituation seit der letzten Mitgliederversammlung, trotz der Corona-Pandemie, kontinuierlich positiv entwickelt. Die persönliche Präsenz von Mitgliedern und Mandatsträgern wird dazu beitragen, wieder Klarheit und Transparenz zu vermitteln.
Im Namen des Vorstandes freue ich mich sehr auf die nächste Mitgliederversammlung und sehe dieser mit großem Interesse entgegen.
Ihr,
Wolfgang Dietztler