!!!SONDERPLATZREGEL !!!
Liebe Mitglieder,
auf Grund der anhaltenden Platzumbauarbeiten tritt ab sofort folgende Sonderplatzregel in Kraft. Die Sonderplatzregel findet ihr zusätzlich noch aushängend in unseren Clubräumen, sowie dem Clubsekretariat.
SONDERPLATZREGEL
Platzarbeiten/Baustellenbereiche/Neuansaaten
Derzeit ist das Spielgeschehen auf unserer Anlage noch erheblich durch die Auswirkungen der Bodenarbeiten gekennzeichnet:
Loch 2 um das Grün herum und Grünbunker, Anspielbereich vor dem Grün
Loch 4 Übergang rechts vom Teich
Loch 8 Abschläge und gesamter Umbaubereich; neuer Fairwaybunker (rechts)
Loch 12 um das Grün herum und Grünbunker, Anspielbereich vor dem Grün
Loch 13 um das Grün herum; links und dahinter
Loch 14 hinter Fairwaybunker und hinter dem Grün
Loch 16 Bunkerbereich links und Anspielbereich vor dem Grün
Um die neu angelegten Areale auf dem Platz zu schonen und das Anwachsen der Soden und Samen zu gewährleisten, wurden die Bereiche durch Weidezäune abgesperrt und gelten ab sofort als ‚Spielverbotszonen‘, die nicht betreten werden dürfen.
Wie auch bei unseren übrigen Spielverbotszonen
ist straflose Erleichterung
durch Regel 16.1f oder 17.1e in Anspruch zu nehmen.
Spielverbotszonen (Regel 2.4)
Sind durch Pfähle mit grünen Köpfen gekennzeichnet.
Liegt der Ball in einer Spielverbotszone, darf der Ball nicht gespielt werden, wie er liegt. Der Spieler muss Erleichterung nach einer anwendbaren Regel (16.1f oder 17.1e) in Anspruch nehmen.
Die durch elektrische Zäune gesicherte Schafweide ist eine Spielverbotszone, die je nach der Lage inner- oder außerhalb der durch die Spielleitung definierten Platzgrenzen als „Boden in Ausbesserung“ (ungewöhnliche Platzverhältnisse) bzw. „Aus“ zu behandeln ist.
Liegt der Ball außerhalb einer Spielverbotszone im Gelände, im Bunker oder auf dem Grün, aber eine Spielverbotszone beeinträchtigt den Bereich des beabsichtigten Stands oder beabsichtigten Schwungs des Spielers, muss der Spieler nach Regel 16.1f (2) verfahren.
Sportliche Grüße
Eure Clubleitung